Pflege-
und Beratungsleistungen gem. § 37 SGB XI
nach
Wunsch und Bedürfnissen des Kunden.
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Regelmäßiger
Kontakt zu Ärzten und Angehörigen.
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Durchführung
der pflegerischen Tätigkeiten durch qualifiziertes Personal.
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Fachliche
Pflegedokumentation.
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Qualitätssicherung
durch Fortbildungen und durch regelmäßige Kontrollen.
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Übernahme
von Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger.
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Beratung
vor Ort mit Erstellung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages.
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